Was ist die SOKA-BAU?

Bei der SOKA-BAU handelt es sich um keine Behörde, sondern um die Dachmarke der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Diese wurden vom Zentralverband des Baugewerbes (ZDB) und vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie auf der Arbeitgeberseite und der IG Bau auf der Arbeitnehmerseite ins Leben gerufen. Wesentliche Grundlage hierfür ist der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV).

Offiziell verfolgt die SOKA-BAU das Ziel, die oft nur kurzfristig und projektbezogen beschäftigten Arbeitnehmer im Baugewerbe langfristig an den Wirtschaftszweig zu binden und die Attraktivität der Bauberufe zu erhöhen. Maßgebliches Element hierbei ist das Urlaubsverfahren der SOKA-BAU. Dabei verwaltet die ULAK das Urlaubsentgelt für die im Baugewerbe tätigen Arbeitnehmer treuhänderisch und zahlt es an die Bauunternehmen zurück, nachdem die Arbeiter ihren Urlaub genommen haben.

Außerdem will die SOKA-BAU die Berufsbildung fördern und erhebt daher Beiträge von allen Baubetrieben. Den Arbeitgebern und überbetrieblichen Ausbildungszentren wird für jeden Auszubildenden einen Großteil der Kosten für die Ausbildungsvergütung und für die überbetriebliche Ausbildung von der ULAK erstattet.

Bei den vorgenannten Beiträgen handelt es sich jedoch um Pflichtbeiträge. Diese werden oft erst nachträglich von der SOKA-BAU geltend gemacht und sind dann mit hohen Zinsen versehen.

SOKA-BAU steht für „Sozialkassen des Baugewerbes“. Anders, als man zunächst vermuten würde, handelt es sich bei der SOKA-BAU nicht um eine Institution, sondern um die Dachmarke zweier unterschiedlicher Einrichtungen, und zwar der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft e.V, (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Aus Marketinggründen firmieren die ULAK und die ZVK seit 2001 gemeinsam unter der Bezeichnung SOKA-BAU. Daneben existieren im Land Berlin die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes und für den Freistaat Bayern die Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e.V. Die ULAK zieht seit 2010 als einheitliche Einzugsstelle nicht nur ihre eigenen Beiträge ein, sondern auch diejenigen der ZVK, der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes, der Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes und sogar der Winterbeschäftigungsumlage für die Bundesagentur für Arbeit.

Diese Sozialkassen der Bauwirtschaft gelten als „Gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien“.

Dies bedeutet, dass die Rechtsgrundlage für die Existenz der Sozialkassen nicht in einem Gesetz begründet ist, sondern aus einem Tarifvertrag hervorgeht. Dieser Tarifvertrag heißt „Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe“ (VTV) und wird regelmäßig neu verhandelt bzw. angepasst. Der VTV wird zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossen, das sind der Zentralverband des Baugewerbes e.V. (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. für die Arbeitgeber und auf der anderen Seite für die Arbeitnehmer die Gewerkschaft IG Bau.

Auch für Unternehmen des Baugewerbes, die selbst gar nicht Mitglied in einem der Arbeitgeberverbände sind, findet der VTV aufgrund die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Anwendung. Das bedeutet, das viele Bauunternehmen automatisch gegenüber der SOKA-BAU beitragspflichtig werden, obwohl sie weder mit der Gewerkschaft noch mit einem Arbeitgeberverband Berührungspunkte haben.

Was ist der Zweck der SOKA-Bau?

Die SOKA-BAU verfolgt das Ziel, die oft nur kurzfristig und projektbezogen beschäftigten Arbeitnehmer im Baugewerbe langfristig an den Wirtschaftszweig zu binden und die Attraktivität der Bauberufe zu erhöhen. Dabei werden die Besonderheiten des Baugewerbes berücksichtigt, wie ein häufiger Wechsel der Arbeitsstätten und Arbeitgeber sowie die in der Bauwirtschaft witterungs- und auftragsabhängige Beschäftigungslage.

Als Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft sichert die SOKA-BAU Ansprüche von Arbeitnehmern auf Urlaubsgewährung, garantiert eine Zusatzversorgung im Alter und fördert die Finanzierung von Ausbildungsmöglichkeiten für kleinere Betriebe.

Die Grundlage für den Erhalt tariflicher Leistungen ist nicht die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu oder das Beschäftigungsverhältnis mit ein und demselben Baubetrieb, sondern die Ausführung von Tätigkeiten, die dem Baugewerbe zuzuordnen sind.

Was sind die wesentlichen Bausteine der SOKA-BAU?

Die SOKA-BAU besteht aus mehreren Bausteinen, die drei wichtigsten werden nachfolgend kurz erläutert:

1. Urlaubsverfahren der SOKA-BAU

Im Baugewerbe ist die Fluktuation aufgrund der oft projektbezogenen Arbeitstätigkeiten besonders hoch, sodass Arbeitnehmer einem häufigen Arbeitgeberwechsel ausgesetzt sind. Dadurch wird es den Arbeitnehmern erschwert, Urlaub zusammenhängend nehmen zu können. Noch hinzu kommt für die Arbeitnehmer, dass der volle Urlaubsanspruch erst ab einem halben Beschäftigungsjahr entsteht. Leider stellt zudem die Insolvenz des Arbeitgebers im Baugewerbe häufig keine Seltenheit dar, so dass die Arbeitnehmer hinsichtlich des Erhalts ihres Urlaubsentgelts zusätzlich gefährdet sind. Die ULAK verfolgt hier als SOKA-BAU das Ziel, die Ansprüche der Arbeitnehmer zu schützen, indem die ULAK das von den Arbeitgebern zu entrichtende Urlaubsentgelt treuhänderisch verwaltet und an die Bauunternehmen wieder zurückzahlt, nachdem der Arbeitnehmer seinen Urlaub genommen hat. Der zu leistende Beitrag richtet sich hierbei im Wesentlichen nach den Bruttolohnsummen der gewerblichen Arbeitnehmer des Bauunternehmens.

Die SOKA-BAU sichert zudem die Übertragbarkeit des Urlaubsanspruchs im Falle des Arbeitsplatzwechsels zu einem neuen Arbeitgeber innerhalb Deutschlands. Damit werden aber auch die Arbeitgeber von dem Risiko entlastet, für den vollen Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers aufkommen zu müssen, obwohl dieser gar nicht das ganze Jahr im Betrieb beschäftigt ist. Es ist allerdings hervorzuheben, dass die Beiträge, die die SOKA-BAU vereinnahmt und die Beträge, die die SOKA-BAU an die Arbeitgeber wieder auszahlt, unterm Strich keines Wegs deckungsgleich sind.

Übrigens: Zur Sicherung der Chancengleichheit gilt das Urlaubsverfahren der SOKA-BAU auch für gewerbliche Arbeitnehmer, die von ausländischen Betrieben nach Deutschland auf Baustellen entsandt werden.

2. Förderung der Berufsbildung durch die SOKA-BAU

Zur Förderung der Berufsausbildung zahlt jeder Baubetrieb Beiträge bei der ULAK ein. Den Arbeitgebern und überbetrieblichen Ausbildungszentren wird im Gegenzug für jeden Auszubildenden ein Großteil der Kosten für die Ausbildungsvergütung und für die überbetriebliche Ausbildung von der ULAK erstattet. Dadurch soll die Ausbildung gestärkt und dazu beigetragen werden, dass dem innerhalb der Bauwirtschaft bestehenden Fachkräftemangel entgegengewirkt wird.

Die Höhe der Beiträge richtet sich hierbei nach der Bruttolohnsumme der beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer.  Zwecks Finanzierung der Ausbildungsförderung setzt die SOKA-BAU seit dem 01.04.2015 für alle Bauunternehmen einen Mindestbeitrag von 900 Euro im Jahr an, selbst wenn diese Bauunternehmen keine Arbeitnehmer oder Auszubildenden haben. Dies hatte in der Vergangenheit insbesondere mit Blick auf sogenannte Solo-Selbstständige, die trotz geringer Jahreseinkommen zu einem jährlichen Mindestbeitrag verpflichtet worden, für viel Unverständnis gesorgt.

3. Überbetriebliche Altersversorgung: Tarifrente Bau

Unter dem Dach der SOKA-BAU hat die ZVK die Aufgabe, Nachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung für Bauarbeiter durch Nichtbeschäftigungszeiten während der Schlechtwetterperiode auszugleichen. Dieses Ziel wird durch den Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) verfolgt. Betriebsrententechnisch handelt es sich hierbei um eine sogenannte Beitragszusage mit Mindestleistung. Die ZVK gewährt hierbei Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Unfallrente an die gewerblichen Arbeitnehmer. Dies mag zwar erfreulich für die Arbeitnehmer sein, hemmt aber zugleich die Arbeitgeber darin, selbst zu entscheiden, ob sie ihren Arbeitnehmern eigene, eventuell lukrativere Angebote zur betrieblichen Altersversorgung machen.

Die Leistungen werden den Arbeitnehmern übrigens nur auf Antrag gewährt, so dass es vorkommt, dass Arbeitnehmer, die keine Kenntnis von der Zusatzversorgungskasse haben, auch keinen Antrag auf Leistung stellen.

Kritik an der SOKA-BAU

Kritik an der SOKA-BAU wird oft in Bezug auf folgende Punkte geäußert:

  1. die Beiträge zur SOKA-BAU sind Pflichtbeiträge ohne Wahlmöglichkeit;
  2. die Betriebe zahlen in der Regel mehr Geld in die SOKA-BAU ein, als sie am Ende erstattet bekommen;
  3. die Regelungen zur Beurteilung der Beitragspflicht sind unübersichtlich und intransparent;
  4. nachträgliche Beitragsfestsetzungen sind für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren möglich und sind mit hohen Zinssätzen verbunden;
  5. es kommt regelmäßig zu ungerechtfertigten Nachforderungen auf Basis unvollständigen Kenntnisstands der SOKA-BAU.

Viele Unternehmen kennen oder verstehen die Regelungen des VTV nicht hinreichend, weshalb es zu Missverständnissen bei Nachzahlungen kommen kann oder Zahlungen geleistet werden, die nicht hätten geleistet werden müssen.

Fazit

Die SOKA-BAU verfolgt sozialpolitisch wichtige Ziele, ist aber ebenso Kritik durch unklare und intransparente Regeln sowie ungerechtfertigte Forderungen ausgesetzt. Insbesondere bei Nachforderungen gilt es zu prüfen, ob diese tatsächlich gerechtfertigt sind.

 

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