Mahnbescheid und Nachforderungen der SOKA-BAU – Was tun?

Forderungsschreiben der SOKA-BAU sollten unbedingt ernst genommen werden, erst Recht, wenn die SOKA-BAU bereits einen Mahnbescheid veranlasst hat (Achtung: kurze Widerspruchsfrist!). Zugleich heißt es aber: Ruhe bewahren!

Nachforderungen der SOKA-BAU können für die letzten 3-4 Jahre erhoben werden und sind dazu noch mit einer Zinsrate versehen, von der jeder Kleinsparer träumt. Gleichzeitig heißt die Erhebung einer Forderung nicht, dass Forderung auch berechtigt ist. Oftmals schätzt die SOKA-BAU die Höhe der geschuldeten Beiträge nur.

Auch ist es möglich, dass in Ihrem Fall gar keine SOKA-Pflicht besteht. Veranlassen Sie daher keine Zahlung ohne Prüfung. Gleichzeitig dürfen Sie auf keinen Fall die Widerspruchsfrist verpassen.

Aktuell können die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) die Beiträge der letzten drei Jahre nachfordern, teilweise sogar der letzten vier Jahre. Dies bringt Unternehmen oft in finanzielle Bedrängnis. Hinzu kommt, dass die Nachforderungen oftmals nicht nur aus den Beiträgen der letzten Jahre bestehen, sondern auch noch mit ganz erheblichen Verzugszinsen garniert sind.

Die SOKA-BAU zögert nicht, ihre Forderungen auch gerichtlich durchzusetzen, deshalb sollte ein Forderungsschreiben der SOKA-BAU auf keinen Fall ignoriert werden, erst recht nicht, wenn schon ein arbeitsgerichtlicher Mahnbescheid von der Urlaubskasse der Bauwirtschaft (ULAK), der einheitlichen Einzugsstelle für die SOKA-BAU, erwirkt wurde. Aber auch hier gilt: Bewahren Sie die Ruhe und lassen Sie die Forderungen erst prüfen, bevor Sie zahlen! Denken Sie gleichwohl im Falle eines Mahnbescheides an die Widerspruchsfrist von nur einer Woche (Mehr dazu unten).

Wann sind Nachforderungen für drei Jahre und wann für bis zu vier Jahre rückwirkend möglich?

Seit 2019 gilt für rechtmäßige Forderungen der SOKA-BAU eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Für Beiträge, die vor 2019 entstanden sind, waren es vier Jahre. Das bedeutet, dass die SOKA-BAU, je nach Zeitpunkt der Fälligkeit, für bis zu drei oder bis zu vier zurückliegende Jahre (plus das laufende Jahr) Nachforderungen stellen kann.

Die Nachforderungen ergeben sich aus den ausstehenden Beiträgen plus den für viele Betriebe überraschend hohen Zinsen. Die Beiträge betragen seit 2020, je nach Tarifgebiet, zwischen rund 19 % und rund 26 % des Bruttolohns pro gewerblichem Arbeitnehmer; Da kommt schnell eine ordentliche Summe zusammen.

Verzugszinsen auf Nachforderungen der SOKA-BAU

Der Fälligkeitstermin der SOKA-Beiträge ist immer der 20. des Folgemonats. Die SOKA-BAU berechnet Verzugszinsen auf Nachforderungen ab dem Fälligkeitstermin, dadurch entstehen vor allem nach Jahren sehr hohe Beiträge. Dabei ist der Zinssatz höher als alles, wovon Sparbuchinhaber derzeit zu träumen wagen! Der Zinssatz für Verzugszinsen auf Beiträge seit 2019 liegt gemäß § 20 Abs.1 VTV bei 0,9 % pro Monat, für Beiträge von vor 2019 sind es sogar 1 % pro Monat.

Ignorieren Sie die Nachforderungen der SOKA-BAU nicht!

Erstes Zeichen für Nachzahlungsforderungen ist oft ein Forderungsschreiben der SOKA-BAU. Manche Betriebe sehen sich auch gleich mit einem arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid der ULAK konfrontiert. Im Falle eines Mahnbescheides erhielten die Unternehmen in der Regel meistens vorher schon Schreiben der SOKA-BAU, die oft als Werbung wahrgenommen wurden.

Die SOKA-BAU recherchiert nach Unternehmen, die beitragspflichtig sein könnten, schreibt diese an und stellt dann Nachforderungen. Nicht selten ist die Einstufung des Betriebes als beitragspflichtig aber falsch, und Forderungen nach rückwirkenden Zahlungen sind gar nicht berechtigt oder zumindest überhöht. Bevor sich Unternehmen voreilig zu einer Zahlung entschließen, sollten Sie daher  genau die Beitragspflicht und die Höhe der Beiträge überprüfen.

Nur eine Woche Zeit für Widerspruch gegen Mahnbescheid

Die Widerspruchsfrist gegen einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid der ULAK, welche die SOKA-BAU-Beiträge einzieht, beträgt nur eine Woche ab Zustellung. Den Tag der Zustellung finden Sie auf dem Umschlag des Mahnbescheids. Die Widerspruchsfrist ist so kurz, da es sich um ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren handelt und hier spezielle Fristen gelten. Es gilt daher einen kühlen Kopf zu bewahren. Veranlassen Sie keine Zahlung ohne Prüfung. Gleichzeitig dürfen Sie auf keinen Fall die Widerspruchsfrist verpassen.

Worst Case: Zwangsvollstreckung der SOKA-Beiträge

Wurde die Beitragspflicht durch das Gericht bestätigt oder ein Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, droht die Zwangsvollstreckung der Beiträge für die SOKA-BAU. Damit drohen Kontopfändungen und der Gerichtsvollzieher. Gleichzeitig ist die SOKA-BAU nur selten zu Vereinbarung von Ratenzahlungen bereit, selbst wenn diese mit dem Gerichtsvollzieher ausgehandelt wurden.

Auch ist die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft bzw. SOKA-BAU in der Regel nicht bereit, Vergleiche vor Gericht einzugehen, selbst wenn sonst durch Nachzahlungen die Insolvenz des Unternehmens droht. Bevor es soweit kommt, schalten Sie besser so früh wie möglich einen spezialisierten Rechtsanwalt ein.

Fazit

Forderungsschreiben der SOKA-BAU sind unbedingt ernst zu nehmen. Unternehmen sollten nach Möglichkeit nicht erst bei Erhalt eines Mahnbescheides aktiv werden. Bereits bei der Selbstauskunft sollten Unternehmen sich professionell beraten lassen. Spätestens wenn der arbeitsgerichtliche Mahnbescheid der ULAK ins Haus flattert, sollten Unternehmen ihre Beitragspflicht überprüfen und einen Experten für Arbeitsrecht einschalten.

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