Manche Unternehmen haben noch nie von der SOKA-BAU gehört, andere Unternehmen wissen zwar, was die SOKA-BAU ist, gehen aber davon aus, selbst nicht beitragspflichtig zu sein.
Dieser sorgenfreie Zustand ändert sich schlagartig, wenn eines Tages Post von der SOKA-BAU im Briefkasten liegt. Egal, ob Aufforderung zur Selbstauskunft, Zahlungsaufforderung oder Mahnschreiben, die Unternehmen sollten diese Briefe nicht leichtfertig ignorieren oder „mal eben schnell“ ausfüllen. Wir erklären in diesem Beitrag, warum es wichtig ist, sich mit den Schreiben der SOKA-BAU zu befassen und die Hilfe eines Experten zur Rate zu ziehen. Unbedachte Aussagen oder gar unrichtige oder doppeldeutige Auskünfte können zur SOKA-Pflicht führen, wo unter Umständen gar keine bestünde!
Spätestens bei Erhalt eines Mahnbescheides wird die Sache todernst. Jetzt heißt es entweder zahlen oder einem Gerichtsprozess ins Auge sehen. Klug handelt, wer sich schon hier professionell beraten lässt und dadurch im besten Fall weitere Streitigkeiten mit der SOKA-BAU verhindert.
Viele Unternehmen sind sich einer möglichen Beitragspflicht gegenüber der SOKA-BAU nicht bewusst. Manche haben noch nie von der SOKA-BAU gehört, andere kennen zwar die Institution, gehen aber fest davon aus, dass sie selbst nicht von der Pflichtmitgliedschaft betroffen sind.
Dann flattert eines Tages ein Aufforderungsschreiben von der SOKA-BAU ins Haus. In den meisten Fällen übersendet die SOKA-BAU zunächst ein Schreiben, in dem sie das Unternehmen zur Selbstauskunft auffordert, später stellt die SOKA-BAU unter Umständen Mahnschreiben mit Nachforderungen zu. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen kurzen Überblick darüber geben, wie mit den jeweiligen Schreiben der SOKA-BAU richtig umzugehen ist.
Erstes Schreiben der SOKA-BAU – Aufforderung zur Selbstauskunft
Die erste Kontaktaufnahme von Seiten der SOKA-BAU erfolgt meistens mittels eines Briefs mit dem Angebot, am Sozialkassenverfahren teilzunehmen. Der Brief enthält ein Erfassungsblatt (Stammblatt) zum Zwecke der detaillierten Selbstauskünfte durch das Unternehmen. Manchmal wird auch bereits über die Einrichtung eines Beitragskontos informiert.
Dieser Brief der SOKA-BAU wird oft für Werbung gehalten, vor allem, wenn dem adressierten Unternehmen eine mögliche Beitragspflicht nicht bekannt ist. Dieses erste Schreiben sollte aber besser nicht ignoriert werden. Es ist nur auszufüllen, wenn das Unternehmen mit Sicherheit von einer Beitragspflicht ausgehen kann.
Zwecks Vermeidung hoher Pflichtbeiträge ist es aber auch in diesem Fall vorzugswürdig, einen Anwalt mit der Überprüfung der Beitragspflicht und Ausfüllung des Stammblattes zu beauftragen, denn das ausgefüllte Stammblatt wird in einem späteren Rechtsstreit um die Beiträge von der SOKA-BAU bzw. der ULAK oft als Beweis für die erhobenen Forderungen angeführt.
Versehentlich falsche oder ungenaue Auskünfte, die sich im Sinne der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft auslegen lassen, wirken sich oft negativ auf das betroffene Unternehmen aus. Wenn Sie denken, dass sie nicht beitragspflichtig sind oder Zweifel an einer Beitragspflicht bestehen, sollten Sie umgehend einen Anwalt einschalten und das Stammblatt nicht selbst ausfüllen.
Wir haben immer wieder erlebt, dass Unternehmen sich selbst in die Pflichtmitgliedschaft geritten haben, indem Sie Auskünfte erteilt haben, die eigentlich darlegen sollten, dass man gerade nicht sozialkassenpflichtig ist. Bestes Beispiel sind Arbeitgeber, die angeben, keine baulichen Tätigkeiten zu erbringen, sondern „nur“ Hausmeistertätigkeiten, oder „nur“ Trockenbau -ohne zu wissen, dass genau diese Tätigkeiten auch von der Pflichtmitgliedschaft in der SOKA-BAU erfasst sind.
Weitere Aufforderungsschreiben der SOKA-BAU
Wird das erste Schreiben ignoriert oder als unwichtige Werbung eingestuft und weggeworfen, folgen in der Regel weitere Schreiben mit der Aufforderung zur Selbstauskunft und Androhung von Maßnahmen zur Auskunftsverschaffung. Wichtig ist aber, dass Unternehmen nur dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn eine Mitgliedschaft in der SOKA-BAU tatsächlich besteht. Über die Voraussetzungen der Mitgliedschaft müssen Unternehmen keine Auskünfte geben.
Da es sich bei der SOKA-BAU um keine Behörde oder staatliche Institution handelt, sind die Möglichkeiten der Organisation, selbst Auskünfte einzuholen, zudem beschränkt. Beispielsweise darf die SOKA-BAU ohne dessen Erlaubnis keine Einsicht in Akten des Arbeitgebers nehmen, ebenso wenig kann die SOKA-BAU Dokumente beschlagnahmen oder eigenmächtig das Betriebsgelände betreten. Spätestens bei der Androhung von Maßnahmen durch die SOKA-BAU sollte nichtsdestotrotz ein Anwalt eingeschaltet werden.
Übrigens: Oft meldet der Zoll nach einer Baustellenkontrolle die Daten an die SOKA-BAU. Die SOKA-BAU nimmt dann diese Daten und schätzt auf dieser Grundlage rückwirkend die Beiträge.
Mahnbescheid der SOKA-BAU bzw. ULAK
Wenn alle Schreiben ignoriert werden, beantragt die SOKA-BAU bzw. die unter dieser Dachmarke handelnde ULAK in der Regel einen arbeitsrechtlichen Mahnbescheid, der dem Arbeitgeber vom Arbeitsgericht zugestellt wird. Oft handelt es sich bei diesem Mahnbescheid um das erste Schreiben der SOKA-BAU, das von dem Unternehmen wahrgenommen wird. Wenn der Arbeitgeber der SOKA-BAU zuvor keine Auskünfte erteilt hat, schätzt die SOKA-BAU schlicht den Betrag, der ihr nach den ihr zur Verfügung stehenden Informationen zustehen müsste.
Wer nicht sicher ist, ob Forderungen an sich oder deren Höhe gerechtfertigt sind, sollte einen Anwalt beauftragen, um die Beitragspflicht zu prüfen. Vor allem ist hier angesichts der sehr kurzen Widerspruchsfrist von nur einer Woche ab Zugang desarbeitsgerichtlichen Mahnbescheids Eile geboten.
Wird der Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht rechtzeitig eingelegt, so kann die SOKA-BAU innerhalb kürzester Zeit einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Dann bleibt dem Arbeitgeber nur noch eine Woche Zeit, gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einzulegen. Wird auch dies versäumt, droht sehr konkret die Zwangsvollstreckung, was bedeutet, dass die SOKA-BAU die Konten des Unternehmens pfänden kann. Dies kann schnell einer Abwärtsspirale des Unternehmens münden und schlimmstenfalls zur Insolvenz führen.
Achtung: Sie SOKA-BAU bzw. ULAK erlässt Mahnbescheide immer für spezielle Zeitabschnitte. Da kommt man schnell durcheinander. Es passiert daher regelmäßig, dass Arbeitgeber mehrere Mahnbescheide erhalten, aber nicht gegen jeden einzelnen Widerspruch einlegen.
Klage der SOKA-BAU bzw. ULAK
Hat sich das Unternehmen bisher erfolgreich den Forderungen der SOKA-BAU widersetzt, erhebt sie bzw. die unter dieser Dachmarke handelnde ULAK Klage am zuständigen Arbeitsgericht, welches sich entweder in Berlin oder Wiesbaden befindet. Der gesunde Sachverstand gebietet es, spätestens jetzt einen Anwalt einzuschalten, der auf Sozialkassenverfahren spezialisiert ist.
Da vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz grundsätzlich kein Anwaltszwang besteht, kommt es allerdings immer wieder vor, dass Unternehmer sich nicht anwaltlich vertreten lassen, sondern mit der Einstellung „dem Arbeitsgericht schon alles erklären könne“ selbst vor Gericht das Wort führen. Diese Herangehensweise ist regelmäßig zum Scheitern verurteilt. Oftmals übersehen die verklagten Unternehmen, dass das Arbeitsgericht selbst keine Fakten ermittelt oder haben sich im Vorfeld durch Erteilung einer Selbstauskunft schon in eine so ungünstige Ausgangssituation manövriert, dass ohne professionelle Hilfe nichts mehr zu retten ist.
Fazit
Pflichtbeiträge gegenüber der SOKA-BAU sind für bestimmte Unternehmen, die bauliche Tätigkeiten erbringen, gesetzlich vorgeschrieben. In Anbetracht der Gefahren einer Selbstauskunft sollte diese niemals leichtfertig erteilt werden. Klug handelt, wer sich schon hier professionell beraten lässt und dadurch im besten Fall weitere Streitigkeiten mit der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft verhindert. Vor allem bei Androhung von Maßnahmen oder Erhalt eines Mahnbescheids ist rechtlicher Beistand von Experten anzuraten. In Anbetracht der drohenden Zwangsvollstreckung im Falle des Ignorierens eines Mahnbescheids, sollte ein solches Schreiben der SOKA-BAU immer ernst genommen werden.
Eine professionelle Beratung bzw. Vertretung durch einen Rechtsanwalt, der auf Sozialkassenverfahren spezialisiert ist, kann sich lohnen. Denn häufig stellt die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft Forderungen aufgrund von Vermutungen auf und irrt sich sowohl über das Bestehen einer Beitragspflicht an sich, der Höhe einer solchen Beitragspflicht oder der Durchsetzbarkeit der Ansprüche, die zum Zeitpunkt des Mahnbescheids bereits verjährt sein könnten.